Kabelanschluss wechseln oder ummelden
Kabelanschluss
Kabelanschluss am neuen Wohnort bekommen – zwei mögliche Ausgangssituationen werden hier kurz angesprochen. Entweder hat man bereits einen Kabelanschluss oder man möchte im neuen Zuhause einen haben. Zudem gibt es Unterschiede, wenn man Mieter oder Eigenheimbewohner ist. Denn für den jeweiligen Fall gelten verschiedene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB). Wer eine Wohnung mit Kabelanschluss mietet, zahlt die entsprechende monatliche Pauschale für den Anschluss. Bei Kündigung der Wohnung entfällt die Nutzung und damit auch die Pauschale wieder. Hier ist dann entweder der Vermieter oder der Wohnanlagenbetreiber direkter Kunde des Kabelbetreibers.
Ist der Nutzer im eigenen Haus wohnhaft und hat einen Einzelanschluss, so muss er dies bei Umzug in eine andere Stadt dem Kabelbetreiber rechtzeitig mitteilen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass das Gebiet vom bestehenden Kabelbetreiber bereits erschlossen ist. Änderungen fallen hier dann nicht an, der Vertrag besteht unter der neuen Adresse einfach weiter.
Zieht man in ein Bundesland, in dem ein anderer Kabelanschlussbetreiber beauftragt werden muss, muss der alte Anschluss rechtzeitig gekündigt werden. Hierzu muss dann wieder in den AGB nachgelesen werden, wie es sich mit der fristgerechten Kündigung verhält.

