Gewerbeumzug beim Gewerbeamt melden
Gewerbeamt
Wenn Sie mit einem Gewerbe oder nur das Gewerbe alleine an einen neuen Standort ziehen, dann muss dies beim bisherigen Gewerbeamt und beim neuen Gewerbeamt gemeldet werden. Ändert sich nur die Anschrift, das bedeutet, wird das Gewerbe unter einer anderen Adresse fortgeführt, dann ist eine Gewerbeummeldung notwendig. Dies gilt ebenfalls dann, wenn nicht selbstständige Zweigniederlassungen oder Zweigstellen betroffen sind.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt beziehungsweise andere Gemeinde führt. Dann ist eine Abmeldung am bisherigen Standort notwendig, damit man das Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden kann. Hierfür muss dann erneut die Gebühr für die Gewerbeanmeldung entrichtet werden.

