Ummeldung beim Finanzamt
Finanzamt
Ein Umzug steht bevor? Dann möchte auch das Finanzamt darüber in Kenntnis gesetzt werden. Einmal muss, falls ein Umzug in eine andere Stadt bevorsteht, die bisherige Finanzbehörde benachrichtigt werden. Unter Angabe der Steuernummer muss dies dann schriftlich erfolgen. Zieht man innerhalb einer Stadt um, ist die Änderung der Anschrift nicht zwingend dem Finanzamt mitzuteilen. Spätestens bei der nächsten Steuererklärung erhält das Finanzamt Kenntnis von der neuen Anschrift.

