Ab- und Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt und Umzug: Ein Umzug bedeutet immer Stress. Und zu diesem Stress kommt dann noch der leidige Gang durch die Behörden. Dieser Gang kann unter Umständen etwas länger dauern, gerade auch wenn man in eine andere Stadt zieht. Wo und bei welchen Behörden muss man sich ab- und anmelden? Ist dies schriftlich oder online möglich? Und gibt es eventuell Fristen, die einzuhalten sind? Beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnortes kann man sich mit Personalausweis oder alternativ Reisepass frühestens sieben Tage vor dem Umzug abmelden. Beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes sollte sich der Umziehende innerhalb kurzer Zeit (ein bis zwei Wochen) anmelden. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt ist Pflicht und wird bei Nichteinhaltung mit einer Geldbuße geahndet.

