Umzugsmeldung bei Arbeitgeber/Arbeitsagentur
Arbeitgeber/Arbeitsagentur
Die Arbeitsagentur sollte von einem Umzug unterrichtet werden, wenn Leistungen bezogen werden. Spätestens eine Woche vor dem Umzug muss der Arbeitsagentur die neue Anschrift mitgeteilt werden. Zu diesem Zweck steht ein Formular zur Verfügung, das man bei der zuständigen Arbeitsagentur erhält. Daneben gibt es bei der Arbeitsagentur Wissenswertes zum Thema Umzug in einem Merkblatt zusammengefasst.
Es besteht kein Leistungsbezug? Auch wenn man Arbeitssuchender ist, dennoch keine Lohnersatzleistungen bezieht, wird empfohlen, bei der örtlichen Arbeitsagentur vorstellig zu werden. Damit besteht die Gewährleistung, dass die Vermittlungsbemühungen auch am neuen Wohnort fortgesetzt werden können.
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